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Freigabe von PC25/PC31 Felgen

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Ralwood:
Hallo
Beim Felgenumbau gehts doch nicht um die Optik, wenn man die R einmal mit einem 17 Zoll Fahrwerk probegefahren ist, bleiben keine Fragen offen, ein himmelweiter Unterschied. Bei mir gab eine defekte Hinterradfelge ( gelockerte Verbindungen) den Impuls zur Umrüstung, aber auch ohne einen vorliegenden Defekt lohnt sich der Umbau. Hinsichtlich der Orginalität ist das natürlich fragwürdig, aber es ist ja alles rückstandsfrei rückrüstbar und der Zugewinn an Fahrdynamik ist den Aufwand allemal wert.
Gruss Ralf

Faxe:

--- Zitat von: ThunderS am 16 Februar 2019, 18:03:48 ---... gibt es denn einen besonderen Grund für den Umbau?

--- Ende Zitat ---

Weil ich es drauf habe und es kann ;) Und um allen zu zeigen was für ein geiler Typ ich bin  8)

Bei mir ist eher die Vorderachse der Grund. Der Wechsel von ME33 auf BT45 war schon ein Lichtblick, auf nen modernen Radial ist nochmal was anderes, Reifenbreite hinten ist eher sekundär.

P.S.: Welche Tachoangleichung? Ich habe keine. Und das Eintragen war deutlich günstiger  :o

Ralwood:
Hallo
Zum Tacho: Der Abrollumfang des Originalreifens 120/ 80 16= 1806 mm
                  Der Abrollumfang des neuen Pneu 120/70 17= 1812 mm
Will heissen eine Abweichung ist schlicht nicht vorhanden und wird daher vom Prüfer auch nicht angesprochen.
Bei mir lag der Preis schon im Bereich von 300 Euro, weil der Herr Prüfer intensiv über das Verhältnis von der Grösse Fussbremszylinder zu
Hinterradbremssattel recherchiert hat ( gaaaanz wichtich :o) und zudem 20 Minuten über die Autobahn gebrettert ist. Ausserdem bestand er
darauf die von mir gewählte Endübersetzung einzutragen. Da sind die Herrn Inschinöre dann wohl unterschiedlich im Verhalten.......
Gruss Ralf 

infinytumb:
Hallo!

Danke an alle für den Input. Mit so einer regen Diskussion habe ich gar nicht gerechnet.
Nach Rücksprache mit der Behörde gehe ich fix davon aus, dass eine Kopie eines Gutachtens vom TÜV reichen würde.
Wir in Österreich ticken da ein wenig anders. Die Behörde macht keine Gutachten, sondern geht davon aus, dass der Zulassungsbesitzer entsprechende Unterlagen des Herstellers oder eines geprüften Technikers vorlegt. Ich weiss auch von Schrauberkollegen, dass der Verweis auf einen bereits eingetragenen Umbau für die Eintragung ausreichend ist. Nur gibt es halt in Östereich noch keine umgebaute VF1000R. Momentan sind in ganz Österreich 3 Stück zugelassen.
Daher würde ich das Angebot von Railwood gerne annehmen.

Abschließend noch die Antwort warum ich das machen möchte: Weil ich schrauben will, weil ich neues Reifenmaterial aufziehen möchte, weil die Optik der Originalbereifung doch nicht das ist was ich mir vorstelle und vor allem weil ich es einfach will.
Ja das ist unvernünftig. Aber wenn ich vernünftig wäre, dann hätte ich nach den ersten Erfahrungen mit der VF1000R aus dem Jahr 1991 nicht vor einem Jahr wieder eine gekauft.

Andreas

Ralwood:
Hallo
Ich habe Dir eine Kopie des Gutachtens an Deine Privatadresse gesandt. Falls Du noch Infos zum Radumbau oder Bremsanlage benötigst einfach melden.
Gruss Ralf

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